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AutorenbildUwe Scholz

Neue Corona Verordnung ab 24.2.: Land Niedersachsen erleichtert die Sportausübung



Was bedeuten die aktuellen Änderungen für uns im Verein? Ab Donnerstag, 24.2. gelten im kompletten Bereich einer Sportanlage im Innen- und Außenbereich (inklusive Duschen und Umkleiden) für alle Beteiligten (Spieler, Trainer, Funktionsteams, Schiedsrichter) die 3G-Regelung, sodass genesene, geimpfte oder negativ getestete Personen am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen können.

Ab dem 04.03.2022 werden die Einschränkungen für die Sportausübung sogar ganz aufgehoben. Freuen wir uns also wieder auf die Ausübung unseres Sports und die Geselligkeit! RWV - Leidenschaft, die verbindet!

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